Für einen reibungslosen Ablauf des Flohmarktes gelten folgende Richtlinien.
Marktort | Suurstoffi Rotkreuz (Standort) |
Marktzeit | 09:00 – 14:00 Uhr |
Anmeldung | Anmeldung nur online über das Formular möglich. Wir bestätigen deine definitive Anmeldung via E-Mail. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in Bar oder via TWINT. |
Marktware | Es ist nur Gebrauchtware erlaubt. Folgende Produkte sind verboten: -Neu-, Ausverkaufs- und Importware -Billigprodukte und Produktfälschung -Waffen, Munition und Feuerwerk -Kosmetika, Medikamente und Heilmittel -Lebensmittel und Getränke -Raucherwaren und Alkohol -Pressluft-, Sauerstoff und Gasflaschen -Lebende Tiere -Pornografie- und Gewaltdarstellungen -Rassistische Veröffentlichungen und Embleme |
Durchführung | Der Markt findet bei jeder Witterung statt. |
Aufbau | Der Stand muss bis 08:45 Uhr bezogen und alle Fahrzeuge vom Platz weggestellt sein. Bei späterer Ankunft gilt die Reservation als nichtig. Das Gelände ist NICHT bewacht. Bitte bringt für den Tisch ein geeignetes Tischtuch mit. (Tisch Masse: 180×80) |
Abbau | Der Abbau darf erst um 14:00 Uhr begonnen werden. Die nicht verkaufte Ware muss restlos wieder mitgenommen und der Abfall entsprechend entsorgt werden. Die Tische werden von uns verräumt. |
Platzkosten | Die Zahlung erfolgt in Bar oder via TWINT vor Ort. |
Teilnahme | Kinder dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen Waren verkaufen. |
Absage | Bei einer Absage innerhalb zwei Wochen vor Durchführung werden die Platzkosten nicht mehr rückerstattet. Eine Absage muss schriftlich via E-Mail an hallo@flohmarkt-suurstoffi.ch erfolgen. |
Parkplatz | Wir können keinen Parkplatz garantieren. Parkplätze in Rotkreuz sind normal kostenpflichtig. |
Abfall | Das Zurücklassen von Restmaterialien und Abfall ist auf dem ganzen Areal verboten. |
Schadenfall | Für Schäden und Diebstahl lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab. |
Sanktionen | Bei Tätlichkeiten und groben Verstösse gegen die Marktordnung erfolgt der sofortige Ausschluss. Umtriebe für Reinigung oder Abfälle werden direkt dem Verursacher separat verrechnet. |
Stand Marktordnung | 01. Februar 2023 |